Rechtsprechung geht alle an! Zur Misere der „dritten Gewalt“

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung
Referent: Elias Davidsson, Kirchen/Siegerland
Samstag, 15. November 2014, 16 Uhr
Freidenker-Zentrum, Bayenstraße 11, 50678 Köln
(erreichbar  mit der KVB-Linie 15 u. 16  Haltestelle „Ubierring“
bzw. KVB-Bus-Linie 133  Haltestelle „Rheinauhafen“)

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“  gebietet das  Grundgesetzt in Art 20 Abs. 2. Das gilt auch für die „dritte Gewalt“ im Staate, die durch Organe der Rechtsprechung ausgeübt wird. Das Strafverfahren ist öffentlich, damit das Staatsvolk, der Souverän, die Anwendung von Recht und Gesetz durch die Justiz kontrollieren kann. Das Öffentlichkeitsprinzip ist im Gerichtsverfassungsgesetzes § 169 verankert. Ein Verstoß dagegen ist ein absoluter Revisionsgrund. Nur in geregelten Ausnahmefällen kann unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden, z.B. wenn die Privatsphäre des Angeklagten oder eines Zeugen beeinträchtigt wird, wenn die Staatssicherheit gefährdet ist etc.
Wie aber steht es tatsächlich mit der Kontrolle der Justiz durch die Öffentlichkeit? Ist diese schon dadurch gewährleistet, dass beliebige Zuhörer in begrenzter Zahl die Möglichkeit des Zutritts zum Gerichtssaal haben? Kann die  Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit allein davon abhängig sein, ob der Fall eine angemessene Aufmerksamkeit der Medien findet, und wie diese darüber berichten?
Die Hauptverhandlung kann zur Farce werden, wenn Gerichte an der Leine von Polizei und Geheimdiensten hängen. Gerade in Verfahren im Zusammenhang mit terroristischen Gruppen („NSU“, „Sauerland-Bomber“, „Beteiligung an den Anschlägen vom 11. September 2001“)sollten Zeugenaussagen, Urteilsgründe etc. in Originaldokumenten für Personen mit einem  berechtigten Forschungsinteresse zugänglich und nachprüfbar sein. Doch wer diesbezügliche Nachforschungen bei Staatsanwaltschaften und Gerichten anstellt, kann in Deutschland die Erfahrung machen, dass sich die Justiz keineswegs in die Karten schauen lassen will.
Erhellend ist schließlich auch ein Vergleich zwischen dem jeweiligen Strafrecht der beiden deutschen Staaten. Was das Problem der  Wahrheitsfindung im Strafprozess angeht hatte die BRD immer schon wesentliche Mängel. Dagegen war der Rechtsstaat DDR auch in dieser Beziehung von bemerkenswerter Fortschrittlichkeit.

Elias Davidsson, geb. 1941 in Palästina, Sohn jüdisch-deutscher Emigranten, im Hauptberuf Musiker und Komponist, hat als politscher Aktivist über allgemeine Rechtsfragen und Völkerrecht geforscht. Zu seinen Veröffentlichungen zählen Beiträgen in juristischen Fachzeitschriften und das Buch „Highjacking America’s Mind on 9/11“, bei Algora Publishers, New York, 2013. Er ist Mitglied im Deutschen Freidenker-Verband.