Liebe Freundinnen und Freunde von Marx in Marxloh!
Die Kennzeichen mehren sich, dass die Bundesrepublik und andere Staaten Westeuropas – über die Ukraine – auf einen Krieg mit Russland zusteuern. 67 Mrd. € hat allein die Bundesrepublik der Ukraine bisher gezahlt, 11,6 Mrd. sollen demnächst schon wieder folgen. Bundeskanzler Merz sieht uns zwar noch nicht im Krieg, aber auch nicht im Frieden mit Russland; der Verteidigungsminister will uns unumwunden „kriegstüchtig“ machen. Die Militarisierung unseres Landes schreitet auf allen Ebenen fort.
Seit zwei Jahren nimmt die Repression gegen Kriegsgegner in Deutschland zu. Verfahren wegen „Volksverhetzung“ und „Billigung von Straftaten“ mehren sich, wie auch die seit 2025 zu beobachtenden Personenaktionen. Der Korridor der Meinungsfreiheit wird merklich eingeschränkt.
Wer keinen Kotau vor der russophoben Grundstimmung macht, wird diffamiert, gilt als „Putinversteher“ und muss oft auch mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Kritische Journalisten werden auf die Sanktionsliste für „russische Destabilisierungsversuche“ gesetzt, ohne ordentliches Gerichtsverfahren oder rechtliches Gehör. Eine einfache technische Verordnung der EU setzt alle Grundrechte außer Kraft und führt faktisch zu einer „extralegalen Existenzvernichtung“ bestimmter Personen.
Im Gleichklang der politischen Äußerungen betrommeln Radio, TV und Tageszeitungen eine wie auch immer definierte Staatsraison und betreiben die gesellschaftliche Ächtung und Kriminalisierung von Gegenpositionen. Berichte von oppositionellen Gruppen, Aktivitäten und Veranstaltungsankündigungen werden nicht abgedruckt. Neuerdings gibt es Kündigungen von Konten, deren Inhaber durch Spendenaktionen „auffällig“ wurden. Die Banken und Sparkassen folgen offenbar in vorauseilendem Gehorsam den Vorgaben der repressiven Regierungspolitik.
Ob die zunehmende Repression im Inneren nur die Kehrseite der kriegerischen Außenpolitik ist und welche Ausmaße und Formen diese Repression mittlerweile angenommen hat, dazu wird
Rechtsanwalt Jürgen Schütte
im Rahmen einer Marx-in-Marxloh-Veranstaltung
am 1. Februar 2026, von 11-13 Uhr
im Jugend- und Kulturzentrum Marxloh,
Kaiser-Wilhelm-Str. 284, 47169 Duisburg
mit anschließender Diskussion – referieren.
In der Hoffnung, dass Ihr alle gesund, neugierig und wütend genug seid, hoffen wir Euch in großer Runde wiederzusehen!!!
Mit kämpferischen Grüßen
Eure Hannah Schönig und Edith Fröse
Bericht von Hannah Schönig
In den Morgenstunden des ersten Sonntags im Februar erlebten vierzig Teilnehmer einen erschütternden Bericht über eine bedrohliche Entwicklung von „Rechtssprechung“ in der EU und der BRD. Kopfschütteln und Verweiflungsseufzer begleiteten das Referat von Rechtsanwalt Jürgen Schütte. Nach Beendigung der Versammlung gab es ratlose und ungläubige Blicke und den Wunsch, den Referenten noch einmal zu bitten, an dem Thema dranzubleiben und es zu vertiefen.
Umfragen nach der Bürgermeinung zur „Meinungsfreiheit“ zeigen ein vorhandenes Bewußtsein über die Einschränkung und den Abbau demokratischer Rechte. Wo das festzustellen ist? Auffallend sind doch die gleichlautenden Berichte und Äußerungen von Tageszeitungen, Rundfunk und Fernsehen! In allen überwiegt die Dämonisierung Russlands und die unbedingte Notwendigkeit, schnell und umfassend aufzurüsten, weil ja in drei bis fünf Jahren „der Russe kommt“. Gebetsmühlenartig wird diese Lüge immer und immer wiederholt und als selbstverständlich vorrausgesetzt.
Gegenpositionen werden nicht nur nicht veröffentlicht, nein, sie werden u. U. auch mit Strafe belegt. Eine Strafmaßnahme ist das De-Banking, d.h. wegen abweichlerischen Verhaltens (z.B. Spende an Kuba) wird das Konto gekündigt. Hallo? Hier maßen sich Dienstleistunginstitutionen die Wache über politisch korrektes Verhalten an! Betroffen sind bisher: AfD, SGP, DKP, MLPD, CGB, Ethecon, Mehring-Verlag und Flavio von Witzleben!
Wie sieht hier der rechtliche Hintergrund aus? Seit 2022 werden in der BRD die Artikel 130 und 140 GG massiv angewendet. Eine andere Beurteilung des Krieges in der Ukraine wird geahndet durch den Vorwurf der Volksverhetzung (§130) und der Billigung und Belohnung von Straftaten (§140). Neu dazu in § 140, Abs. 5: wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen usw billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, macht sich strafbar. Nachdem Donezk und Lugansk als Terrororganisationen erklärt wurden, werden Spender von humanitärer Hilfe aufgrund des § 129a mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bedroht! Es muss festgehalten werden, dass es tatsächlich eine spürbare Strafrechtsverschärfung gibt, die die Meinungsfreiheit erheblich einschränkt.
Wie sieht das nun auf EU-Ebene aus? Der Grundgesetzartikel 24 regelt die Möglichkeit der Übertragung von Hoheitsrechten. Hoheitsrechte sind der Kern der staatlichen Souveränität und legitimieren somit das Handeln eines Staates von oben herab. Hoheitsrechte können an Organisationen oder supranationale Einrichtungen wie die EU übertragen werden. Das hat zur Folge, dass sich jedes EU-Land den Beschlüssen der EU anpassen muss. EU-Beschlüsse müssen in sensiblen Bereichen Einstimmigkeit haben, dazu gehören Außenpolitik, Steuerfragen, Sicherheit und der Beitritt neuer Mitglieder.
Im November 2022 ist die EU-Verordnung über den Binnenmarkt für digitale Dienste in Kraft getreten, seit dem 17.2.2024 gilt sie in allen EU-Mitgliedsstaaten. Der DSA -Digital Service Act – gilt für Twitter, facebook, instagram, youtube usw und sie alle müssen ihre Inhalte kontrollieren und gegebenenfalls löschen. Dabei sind Informationen zu werten, die zwar nicht verboten sind, die aber „zu den in dieser Verordnung ermittelten systemischen Risiken beitragen“. Also, auf den Dunstkreis um die „TÄTER“ hat man es auch abgesehen! Schädliche Informationen in ihrem Sinne bezeichnen sie als Desinformation.
Es gibt auch tatsächlich schon ein Senderverbot! Der Sender RT mit all seinen Ablegern ist seit 2022 verboten!! Das ist Zensur und eine massive Verletzung der Medien- und Pressefreiheit.
Der Gipfel kam zum Schluss: Sanktionen der EU gegen Personen! Sie sind ein grober Verstoß gegen das deutsche Verfassungsgesetz, EU-Recht und Internationales Recht. Auch die BRD hat vor Kurzem diesem Unrecht zugestimmt! EU-Sanktionen sind die systematische Zerstörung eines normalen Lebens: alle Bankkonten der Betroffenen werden eingefroren – deutsche Behörden gestatten 506 € für den Monat aus den eigenen Mitteln – jeder Bedarf und jede Zahlung bedarf einer Genehmigung – völlige Isolation – darf nicht arbeiten – darf nichts von anderen, auch nicht von Verwandten oder Ehepartnern, etwas annehmen – Helfer machen sich strafbar (bis zu 5 Jahren Haft) – darf keinen Anwalt nehmen! Das ist nicht nur geeignet, eine Persönlichkeit zu zerstören, die Berichterstatterin bezeichnet das als Aufruf zum Mord. Wie kann ein gesunder Menschenverstand dem zustimmen???
Die Sanktionen gegen Personen sind nicht nur in jeder Hinsicht verfassungswidrig. Sie sind mit einer Zivilgesellschaft unvereinbar!