Erklärung des Freidenker-Landesverbands NRW zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamm in Sachen Abtreibungsverbot, 9. August 2025
Das schreit zum Himmel. Ein Gericht in NRW verpflichtet einen Arzt dazu, gemäß den Vorstellungen der katholischen Kirche Hilfeleistung zu unterlassen. Prof. Dr. Joachim Volz, Chefarzt am „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“, hatte gegen das dort erlassene Verbot von medizinisch induzierten Schwangerschaftsabbrüchen geklagt. Das Arbeitsgericht Hamm wies am 8. August diese Klage ab. Auch eine Petition mit 230.000 Unterzeichnungen und eine Demonstration von 2.000 Menschen am Tag des Urteils, bei der zu lesen war „Himmel Hölle Heuchelei! Kirche, lass die Frauen frei“, haben das nicht verhindert. Die NRW-Freidenker protestieren gegen dieses Urteil. Es kann nicht sein, dass eine kirchliche Einrichtung staatliches – zumal hart erkämpftes – Recht aushebelt.
In der Petition heißt es: „Seit der Übernahme unseres Krankenhauses durch einen katholischen Träger zu Beginn dieses Jahres dürfen mein Team und ich keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen… Das Verbot ignoriert das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und auch das Gesetz. Denn sogar nach § 218a Abs. 2 StGB ist ein solcher Eingriff ausdrücklich erlaubt – wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau eine schwerwiegende Gefahr für Leben oder Gesundheit bedeutet.“
Chefarzt Prof. Dr. Joachim Volz vor der Verhandlung: „Ich will einfach wissen, ob diese Sonderrechte der Kirche noch zeitgemäß sind – gerade im medizinischen Bereich, gerade wenn es um Frauenrechte geht.“ Zur Not wolle er bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Für den Deutschen Freidenker-Verband steht fest: Sonderrechte der Kirche sind ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten. Sie gehören dringend abgeschafft.