Sonderrechte der Kirche erfolgreich bekämpft

Erklärung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen im Deutschen Freidenker-Verband zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm in Sachen Abtreibungsverbot, 18. Februar 2026

Nachdem das Arbeitsgericht Hamm im August 2025 bescheinigt hatte, dass die katholische Kirche über nationalem Recht steht, ist dies in der Berufungsinstanz vor dem Landesarbeitsgericht Hamm mit dessen Urteil vom 5. Februar 2026 weitgehend revidiert worden. Das von einem kirchlichen Träger gegen den am „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ tätigen Chefarzt Prof. Dr. Joachim Volz erlassene Verbot von gesetzlich erlaubten medizinisch induzierten Schwangerschaftsabbrüchen ist in wesentlichen Teilen gekippt worden. Das Verbot gilt nun nicht mehr in seiner privaten Praxis in Bielefeld und nicht mehr für seine Nebentätigkeit als Kassenarzt in der Klinik.

Volz wollte wissen, ob die „Sonderrechte der Kirche noch zeitgemäß sind“. Das Urteil kann ihn zufriedenstellen. Er könne ab sofort wieder so arbeiten, wie vor dem Verbot. „Das Urteil ist rechtsgültig. Für meine Patientinnen und mich ist das ein großer Gewinn, den wir auch Ihnen zu verdanken haben!“ Dieser Dank ist damit auch an den Freidenker-Landesverband Nordrhein-Westfalen gerichtet, denn der war im August 2025 in dieser Sache mit der Pressemitteilung „Das schreit zum Himmel“ an die Öffentlichkeit gegangen.

Die Sonderrechte der Kirche sind also in einem konkreten Einzelfall zumindest eingeschränkt worden – wenn auch nicht umfassend abgeschafft. So ist in Einrichtungen von Weltanschauungsgemeinschaften wie der Kirche die Aushandlung von Tarifverträgen auf Augenhöhe weiterhin nicht vorgesehen und auch das Grundrecht auf Streik wird den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgesprochen. Auch in Fragen der Glaubens- und Meinungsfreiheit können Beschäftigte weiterhin von ihrem Arbeitgeber sanktioniert werden – bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes. Explizit ist dieser beispielsweise vorgesehen, wenn Beschäftigte aus der katholischen Kirche austreten. Dennoch ist das aktuelle Urteil zu begrüßen. Es zeigt sich, dass öffentlicher Druck – noch – wirksam werden kann.

Siehe auch Erklärung „Das schreit zum Himmel“ vom 9. August 2025
https://www.nordrhein-westfalen.freidenker.org/das-schreit-zum-himmel/